Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 17. Juni 2009

7 K 869/08.F(1)

Die Behörde verweigerte teilweise die Herausgabe von Informationen aus einem Bußgeldverfahren und stützte sich auf die Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Obwohl sich das Einsichtsbegehren im Ergebnis erledigt hatte, ging der Kläger mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage weiter vor, da er der Ansicht war, das Informationsfreiheitsgesetz finde auch neben bereichsspezifischen Regelungen Anwendung. Das Verwaltungsgericht wies die Klage unter anderem mit der Begründung ab, dass nicht ersichtlich ist, worin der Schaden liegen könnte, nicht substantiiert dargelegt wurde, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist und dass sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr ergibt. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 25. Januar 2012

7 K 2119/11

Das Gericht hebt den Kostenbescheid für eine Akteneinsicht nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Höhe von knapp 450,- Euro auf. Der Zugang zu Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie in diesem Zusammenhang getroffene Maßnahmen und Entscheidungen ist nach dem VIG kostenfrei. Hierzu gehören auch Informationen über Lebensmittelkontrollen. Die Ausnahmevorschriften des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr.5 VIG ist eng auszulegen, damit die generelle Befreiung von der Kostenpflicht nicht in ihr Gegenteil verkehrt und der vom Grundsatz her vorbehaltlose Anspruch auf Informationszugang konterkariert wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 2. November 2011

7 K 1621/10.F

Ein Anspruch auf unbeschränkte Einsicht in Akten der Deutschen Bundesbank besteht insbesondere im Hinblick auf darin enthaltene Informantendaten nicht. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes steht der Offenlegung das Interesse des Informanten an einer vertraulichen Behandlung der übermittelten Informationen entgegen. Das Verwaltungsgericht verneint den Anspruch auch unter Prüfung der entsprechenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. Hierzu enthält das Urteil ausführliche Erläuterungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 23. Januar 2008

7 E 3280/06

Die Klägerin begehrte gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zugang zu Informationen aus einem Verfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende, abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten nicht ausreicht, um den Informationszugang zu verweigern. Die im Wertpapierhandelsgesetz enthaltene Verschwiegenheitspflicht bezweckt die Wahrung der berechtigten Interessen der beaufsichtigten Institute und ihrer Kunden. Der Anwendungsbereich dieser Vorschriften erfasst aber nicht sämtliche Erkenntnisse, die bei der Beklagten im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit anfallen. Tatsachen, deren Geheimhaltung allein im Interesse der Beklagten liegen, werden von der Verschwiegenheitspflicht des Wertpapierhandelsgesetzes (oder auch des Gesetzes über das Kreditwesen) nicht erfasst. Der Informationsanspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes besteht zudem auch dann, wenn die Geheimhaltung nach Wertpapierhandelsgesetz nicht oder nicht mehr geboten ist. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von personenbezogenen Daten ist zu gewährleisten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Urheberrecht Aufsichtsaufgaben

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 13. Januar 2011

7 K 2127/10.F

Die beklagte Berufsgenossenschaft ist eine Bundeseinrichtung, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und unterliegt damit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Eine Auskunfterteilung über die Beitragserhebung bei einer Insolvenzschuldnerin kann sie ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bewerkstelligen. Die Annahme, mit der begehrten Information könne möglicherweise erst die Voraussetzung für eine Insolvenzanfechtungsklage geschaffen werden, fällt nicht unter die eng auszulegenden Schranken des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch die Wahrung eines Sozialgeheimnisses ist nicht einschlägig, da es sich um Informationen über eine juristische Person handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Schutz besonderer Verfahren

Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. Mai 2006

7 E 2109/05

Die Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung der (Umweltinformations-) Richtlinie 2003/4/EG sind in Hessen mangels Umsetzung innerhalb der Frist gegeben. Das Gericht verpflichtet eine Behörde (Stadtplanungsamt) auf Grundlage der Umweltinformationsrichtlinie, dem Kläger Einsicht in die Verfahrensakten zum Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans, sowie in den Erschließungsvertrag zwischen der Behörde und einem Unternehmen zu gewähren, soweit Umweltinformationen enthalten sind. Der Begriff der Umweltinformation ist derart umfassend, dass er auch interne Gesprächsvermerke und Protokolle umfasst. Setzt der Gesetzgeber eines Mitgliedstaats die Richtlinie nicht um oder verzichtet auf die ihm eingeräumte Möglichkeit, Ausnahmetatbestände einzuführen, bleibt es beim unbedingten Informationsanspruch der Richtlinie. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen Entwürfe oder Vorarbeiten

Sonstige

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 18. Dezember 2009

7 K 4189/08

Das Gericht weist einen Antrag auf Einsicht in mehrere Verfahrensakten zur Aufstellung von Bebauungsplänen ab. Das Umweltinformationsgesetz ist nicht einschlägig, da es nicht um Akteneinsicht in Bezug auf Umweltinformationen geht. Die Einsicht in die Verfahrensakte zu Bebauungsplänen ist von der Spezialvorschrift des § 10 BauGB zur Einsicht in Bebauungspläne selbst nicht erfasst. Auch eine direkte oder analoge Anwendung des § 29 VwVfG scheidet aus. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer analogen Anwendung der Vorschrift als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens auf Verfahren, die von der Anwendung des VwVfG ausgeschlossen sind, für die aber entsprechende Rechtsvorschriften über die Akteneinsicht nicht bestehen. Voraussetzung wäre aber, dass die Notwendigkeit eines Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrechts besteht, welches nicht gesetzlich geregelt wurde. Die Notwendigkeit einer über den Anspruch des § 10 BauGB hinausgehenden Akteneinsicht besteht nur, wenn ein durch den Bebauungsplan nachteilig Betroffener zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner Rechte auf die Kenntnis der Verfahrensakte angewiesen ist, so dass nur insoweit eine analoge Anwendung in Betracht kommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Schutz besonderer Verfahren

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